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Digitalisierung & Recht9.10.20262 Min. LesezeitStefan Milošević

Digitalisierung: Neuer BfDI, GeDIG im Bundestag, EU will schnellere Normen

Rückblick 2. bis 9. Oktober 2026: Moritz Hennemann stellt sich als neuer BfDI vor, der Bundestag berät das GeDIG, und die EU will Normen in vier statt sechs Jahren erarbeiten.

Diese Woche ging es in Berlin, Brüssel und Belgrad um dieselbe Frage: Wie können Daten, die Unternehmen ohnehin erzeugen, mehr Arbeit übernehmen, ohne den Datenschutz zu gefährden? Hier die wichtigsten Punkte für den Mittelstand.

Neuer BfDI: Moritz Hennemann stellt seine Prioritäten vor

Prof. Dr. Moritz Hennemann, im Juni vom Bundestag gewählt, ist seit 1. Oktober Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Am 7. Oktober stellte er sich im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung vor. Seine Schwerpunkte sind eine datenschutzkonforme Staatsmodernisierung und die digitale Souveränität Deutschlands und der EU.

Zur KI fordert er klarere Regeln dazu, welche Datenverarbeitung für das Training von Modellen erlaubt ist, mit leichteren Vorgaben für datenarme Anwendungen und strengeren in grundrechtssensiblen Bereichen. Die Debatte über den EU-„Digital Omnibus“ begrüßt er; die DSGVO verdiene nach rund zehn Jahren eine Überprüfung mit mehr Klarheit. Datenhändler nannte er „hochproblematisch“, und die Durchsetzung gegen unrechtmäßige Übermittlungen in Drittstaaten solle gestärkt werden. Eine Bündelung der Datenschutzaufsicht über Unternehmen beim BfDI hält er für zielführend.

GeDIG: Gesundheitsdaten-Gesetz in erster Lesung

Der Bundestag hat am 8. Oktober das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG, Drucksache 21/8279) in erster Lesung beraten. Der Entwurf schafft Regeln für die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Versorgung und Prävention. Die ePA erhält einen digitalen Medikationsplan und eine Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion. Mit der EU-Verordnung 2025/327 wird der grenzüberschreitende Austausch von Patientenkurzakten, E-Rezepten, Arztbriefen und Laborbefunden umgesetzt. Hinzu kommt das E-Rezept für häusliche Krankenpflege und Heilmittel; die elektronische Überweisung soll bis 1. September 2029 kommen. Der Entwurf liegt jetzt im Gesundheitsausschuss.

EU: Normen in vier statt sechs Jahren

Die EU-Kommission hat am 6. Oktober eine Überarbeitung der Normungsverordnung 1025/2012 vorgeschlagen. Die durchschnittliche Dauer bis zu einer Norm soll von sechs auf vier Jahre sinken, mit klareren Fristen und Zwischenergebnissen für dringende Fälle. Normungsorganisationen sollen KMU wirksamer beteiligen, und der kostenlose Zugang zu EU-Normen wird über eigene Repositorien festgeschrieben. Gemeinsame Spezifikationen bleiben als gezielte Rückfalloption. Der Vorschlag geht nun an Parlament und Rat.

Serbien: Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem E-Rechnungssystem

Für Unternehmen mit Geschäft in Serbien: Ab Januar 2027 erstellt das staatliche E-Rechnungssystem SEF eine vorläufige Umsatzsteuererklärung aus den vorhandenen Daten. Das Finanzministerium hat am 8. Oktober dazu einen Workshop abgehalten und die Datenquellen veröffentlicht. Seit 2. Oktober läuft SEF in Version 4.2.0.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

  1. Drittlandtransfers prüfen. Der neue BfDI kündigt strengere Durchsetzung bei Übermittlungen außerhalb der EU an. Prüfen Sie, wo Ihre CRM-, Cloud- und KI-Dienste personenbezogene Daten speichern und ob die DSGVO-Grundlagen dokumentiert sind.
  2. Gesundheits- und Pflegeanbieter sollten früh planen. Wer Software für Praxen, Pflege oder Heilmittel betreibt, sollte Schnittstellen zu ePA und E-Rezept jetzt einplanen.
  3. Normen werden günstiger zugänglich. Hersteller sparen Kosten bei der Konformität, wenn Normen frei verfügbar sind.

Wenn Sie Prozesse und Datenflüsse DSGVO-konform digitalisieren möchten, sehen Sie sich unsere Leistung Digitalisierung an oder schreiben Sie uns.

Quellen

Digital Phoenix

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